Lebenslagen
     Leben mit einer Behinderung
          4. Bildung

4.1. Vorschulische Bildung

Die Teilhabe von Kindern mit Behinderungen beginnt bereits vor dem Kindergarten und wird dort fortgesetzt. Eltern von behinderten Kindern können bereits vor dem Kindergartenalter Leistungen der Frühförderung in Anspruch nehmen. Behinderte Kinder sollen – soweit immer möglich – gemeinsam mit ihren nicht behinderten Altersgenossen allgemeine Kindergärten besuchen. Je nach Art und Schwere der Behinderung können eine behindertengerechte Ausstattung, zusätzliche Betreuungsleistungen und sonderpädagogische Hilfen durch Fachkräfte die Integration unterstützen. In den letzten Jahren entstanden verschiedene Formen der gemeinsamen Förderung behinderter und nicht behinderter Kinder in Kindergärten. Es wurden beispielsweise integrative Gruppen gebildet und einzelne Kinder mit Leistungen der Eingliederungshilfe in eine Gruppe aufgenommen.

Ziel für eine Förderung behinderter Kinder im Kindergarten ist eine gelungene Teilhabe am Gruppengeschehen. Gelingt dies, werden gleichzeitig auch individuelle Förderziele erreicht, beispielsweise

  • persönliche Fähigkeiten der Durchsetzung,
  • Ausdauer und Anpassung,
  • die Entwicklung von Handlungskonzepten beim Kind und
  • Fortschritte in der Wahrnehmung, Motorik und Gesamtentwicklung.

Die integrative Pädagogik bereitet ein Lernangebot so auf, dass jedes Kind entsprechend seinen Möglichkeiten am kooperativen Lern- und Spielprozess kompetent beteiligt und entsprechend seinem Entwicklungsstand aktiv werden kann.

Für Kinder mit Behinderungen und umfassendem Förderbedarf, der im allgemeinen Kindergarten nicht hinreichend eingelöst werden kann, stehen sonderpädagogische Einrichtungen (Schulkindergärten für behinderte Kinder) zur Verfügung, die ebenfalls das Ziel der Teilhabe im vorschulischen Bereich anstreben.

Detaillierte Informationen über die Teilhabe behinderter Kinder im vorschulischen Bereich erhalten Sie in der Lebenslage "Kinderbetreuung (LL)".